Stichtag 25. Mai 2018

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.

Spätestens ab diesem Stichtag ist eine SSL-Verschlüsselung für alle Formulare ihrer Websites oder Onlineshops (§ 13 Abs. 7 TMG) gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist eigentlich SSL?
SSL abgekürtzt bedeutet “Secure Sockets Layer“. Es handelt sich dabei um ein Protokoll, welches sicherstellt, dass die Daten zwischen Browser und besuchter Website verschlüsselt übertragen werden. Man erkennt dies auch an der Voranstellung: https://

Welche Auswirkungen hat es, wenn ich bisher noch kein SSL Zertifikat einsetze?

Obwohl das seit 1. Januar 2016 in Deutschland gültige Telemediengesetz bereits entsprechende Regelungen enthält, wurden diese bisher nicht umgesetzt. Dies ändert sich nun mit dem 25. Mai 2018 und dem Inkrafttreten der DSGVO: Spätestens ab diesem Stichtag ist SSL für alle Formulare (z. B. Kontaktformulare, Bestellformulare, Online-Widerrufsformulare und Newsletteranmeldungen) gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 Abs. 7 TMG).

 

Wir empfehlen generell den Einsatz von SSL-Zertifikaten – nicht nur unter Sicherheitsaspekten, sondern auch aus SEO-Sicht und aufgrund der damit verbundenen positiven Auswirkungen auf das Ranking in Suchmaschinen.

Diesen Beitrag teilen